Baureinigung nach SIA 118: Phasen von Baugrob- bis Baufeinreinigung & rechtliche Abnahme
Schnittstellen zwischen Bauleitung, Handwerkern und Reinigung: Schutz vor Zementschleiern, Glasschäden durch Klingen und rechtssichere Übergabe nach Werkvertrag.

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Die 3 Phasen der Baureinigung nach BKP 287 & SIA 118
Klare Gewerke-Koordination vom Rohbau bis zur bezugsfertigen Schlüsselübergabe
Baugrobreinigung
Laufende Räumung von Bauschutt, Holzresten und Verpackungen zur Unfallverhütung (BauAV).
Bauzwischenreinigung
Industrielles Absaugen von Untergründen vor dem Verlegen von Parkett oder Epoxidharzbeschichtungen.
Baufein- / Schlussreinigung
Schonende Entfernung von Zementschleiern, Schutzfolien und Feinstaub gemäss SIGaB-Glasrichtlinien.
Bezugsfertige Übergabe
Gemeinsame Prüfung mit Bauleitung und Bauherrschaft; Erstellung des förmlichen Abnahmeprotokolls.
1. Rechtliche Einordnung: Werkvertrag nach Art. 363 OR & SIA Norm 118
In der Schweizer Baupraxis ist die Baureinigung ein entscheidender Meilenstein im Werkvertrag. Gemäss Art. 157 ff. der SIA-Norm 118 ('Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten') kann die formelle Werkabnahme durch die Bauherrschaft erst erfolgen, wenn das Bauwerk prüffähig gereinigt und frei von baustellenbedingten Verunreinigungen präsentiert wird.
Erfolgt die Baufeinreinigung mangelhaft oder verspätet, drohen dem Generalunternehmer oder den ausführenden Gewerken Verzugsstrafen (Konventionalstrafen) sowie Verzögerungen bei den Einzugsterminen der Mieter oder Käufer.
- Schnittstellenhaftung: Verursacht ein Handwerker nach der Bauzwischenreinigung neue Verschmutzungen, muss die Bauleitung diesen Verursacher zur Nachreinigung verpflichten.
- Rügepflicht nach SIA 118: Mängel an Fenstern, Parkett oder Sanitärobjekten, die erst durch die Reinigung sichtbar werden (z.B. Kratzer unter Bauschmutz), müssen unverzüglich im Baujournal protokolliert werden, um Regressansprüche zu sichern.
- Gefahrtragung (Art. 376 OR): Bis zur formellen Abnahme trägt der Unternehmer die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung des Werks.
2. Die teuersten Schäden: Zementschleier, Glasverkratzung (SIGaB) & Säureverätzungen
Die Baustellenreinigung erfordert fundierte chemische und werkstoffkundliche Kenntnisse. Unqualifizierte Reinigungskräfte verursachen auf Neubauten regelmässig Schäden in sechsstelliger Höhe:
- 1. Glaskratzer durch falsches Schaben: Das Entfernen von Putzspritzern auf Verglasungen mit herkömmlichen Klingen führt zu irreparablen Haarlinienkratzern im Float- oder ESG-Glas. Gemäss dem Schweizerischen Institut für Glas am Bau (SIGaB) dürfen Glashobel nur im Nassverfahren unter reichlicher Verwendung von Gleitmitteln und mit stets frischen Klingen verwendet werden.
- 2. Säureschäden auf Naturstein & Armaturen: Zementschleierentferner basieren häufig auf Säuren. Gelangt säurehaltige Chemie auf kalkhaltige Steine (Marmor, Travertin, Terrazzo) oder verchromte Armaturen, werden Oberflächen dauerhaft verätzt und matt.
- 3. Eingebrannte Schutzfolien: Werden werkseitige Schutzfolien auf Fensterrahmen, Hebeschiebetüren oder Chromstahlabdeckungen zu spät entfernt, brennen sich die Klebstoffe durch UV-Strahlung ein und lassen sich nur noch mit extrem hohem Spezialaufwand lösen.
Tipp für Bauleiter und Generalunternehmer
Verlangen Sie vom Reinigungsunternehmen vor Beginn der Baufeinreinigung stets den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckung für Bearbeitungsschäden nach SIA 118.
3. Die drei Phasen im Detail: BKP 287 Normsystematik
Eine erfolgreiche Bauübergabe gelingt nur bei Einhaltung der korrekten zeitlichen Abfolge der Reinigungsphasen:
- Baugrobreinigung: Laufende Entsorgung von Bauschutt, Zementresten, Trockenbauschnitt und Paletten. Dient der Arbeitssicherheit nach SUVA-BauAV und verhindert, dass Schmutz in sensible Lüftungsrohre oder Bodenaufbauten eingetragen wird.
- Bauzwischenreinigung: Punktuelle Tiefenreinigung vor heiklen Folgearbeiten. Beispiel: Vor dem Auftragen von Parkettkleber oder Epoxidharzbeschichtungen muss der Untergrund industriell staubgesaugt werden, um Hohllagen zu vermeiden.
- Baufeinreinigung (Schlussreinigung): Durchführung ca. 2 bis 4 Tage vor der offiziellen Abnahme. Beinhaltet Fensterreinigung inklusive aller Rahmenfalze, streifenfreies Reinigen aller Sanitärapparate, Entstauben von Schaltern, Leuchten und Sockelleisten sowie materialspezifische Erstpflege der Bodenbeläge.
4. Baureinigung mit Mondar im Grossraum Zürich
Mondar koordiniert erfahrene, zertifizierte Schweizer Reinigungsfachbetriebe für Bauprojekte jeder Grössenordnung – von der anspruchsvollen Sanierung bis zur Grossüberbauung im Kanton Zürich.
Unsere Partner arbeiten strikt nach SIA 118, verfügen über die vorgeschriebenen Arbeitssicherheitszertifikate (SUVA/EKAS) und garantieren termingerechte Abnahmebereitschaft.
SIA 118 Checkliste für die Baufeinreinigung & Bauabnahme
Conforme alle direttive ufficiali dell'Associazione Proprietari Fondiari (HEV) e dell'Associazione Inquilini (ASI).
Vorbereitung & Bautenschutz
3 Punti di ispezioneGlas & Oberflächenreinigung
3 Punti di ispezioneBöden & Sanitär
3 Punti di ispezioneFonti giuridiche & Norme verificate
Schweizerische Standardvertragsordnung für Bauabnahmen, Mängelrügen und Gefahrtragung
Gesetzliche Regelung der Pflichten des Werkunternehmers und der Mängelhaftung
Fachregeln zur Vermeidung von mechanischen Oberflächenbeschädigungen bei der Bauendreinigung
Eidgenössische Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften auf Baustellen
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Mondar coordina partner zurighesi certificati per interventi conformi a norme antincendio e igieniche con verbale ufficiale.