Art. 15 GDPR / Art. 25 revDSG

Auskunftsrecht & Datenexport

Gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (Art. 25 revDSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 15 DSGVO) haben Sie das Recht auf vollständige Auskunft über alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren JSON-Format.

Geben Sie die E-Mail-Adresse ein, die Sie für Buchungen oder Anfragen auf Mondar verwendet haben.

Umfang des Exports
  • Stammdaten & Profilangaben
  • Buchungshistorie & Leistungsdetails
  • Zahlungsbelege & Rechnungsreferenzen
  • Kundenbewertungen & Feedback
  • Einwilligungsprotokolle (Consent Logs)
Gesetzliche Aufbewahrung

Buchungsbelege und steuerrelevante Daten werden gemäss Art. 957 OR für 10 Jahre aufbewahrt. Für Löschanfragen kontaktieren Sie uns direkt über den Support.