Lüftungshygiene in der Schweiz: SWKI VA104-01 und SN EN 15780
Normative Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen, Sauberkeitsklassen und Prüfintervalle für Verwaltungen und Facility Manager.

SWKI VA104-01 Hygiene-Inspektionszyklus
Rezidivierende Prüffristen nach Anlagentyp und Komponenten
RLT mit Luftbefeuchtung
Periodische Hygieneinspektion alle 2 Jahre zwingend vorgeschrieben.
RLT ohne Befeuchtung
Periodische Erst- und Wiederholungsprüfung alle 3 Jahre.
Kategorie A Zertifizierung
Mikrobiologische Abklatschproben und optische Endoskopie durch Fachpersonal.
Revisionsgutachten & Sanierung
Dokumentiertes Hygieneattest für Facility Manager, Eigentümer und SUVA-Konformität.
2. Sauberkeitsklassen nach SN EN 15780:2011
Die Norm SN EN 15780 ('Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen – Sauberkeit von Lüftungsanlagen') teilt Gebäude und Nutzungszonen in drei Sauberkeitsklassen ein, für die verbindliche Staubschichtgrenzwerte (in g/m² oder Mikrometer Schichtdicke) gelten:
- Klasse Niedrig: Werkstätten, Lagerräume, landwirtschaftliche Nutzräume (Grenzschichtdicke bis 60 µm).
- Klasse Mittel: Standard-Büroflächen, Wohnbauten, Schulen, Hotels (Grenzschichtdicke maximal 30 µm vor Reinigung).
- Klasse Hoch: Spitäler, Reinräume, Labors und Produktionszonen für Pharma/Lebensmittel (Grenzschichtdicke unter 15 µm).
Hinweis zu gewerblichen Küchen
Die derzeit noch gültige Fassung der SN EN 15780 schliesst Küchenabluftanlagen aus. Die in Erarbeitung befindliche Neufassung 2024/2025 integriert gewerbliche Küchenentlüftung jedoch erstmals in die einheitliche europäische Hygiene-Systematik.
3. Wer darf die Hygieneinspektion durchführen?
Die Richtlinie SWKI VA104-01 stellt strenge Anforderungen an die persönliche Qualifikation des Inspektionspersonals:
Eine offizielle Hygieneinspektion (mit mikrobiologischer Abklatsch- und Luftkeimmessung) darf ausschliesslich von Personen durchgeführt werden, die das Zertifikat 'Hygiene-Fachkraft Kategorie A' gemäss SWKI/VDI nachweisen können.
Die reine physische Kanal- und Komponentenreinigung (Ausbürsten, Absaugen, Desinfizieren) erfordert hingegen keine Kategorie-A-Zertifizierung, muss aber gemäss den anerkannten Arbeitsanweisungen eines Fachbetriebs erfolgen.
4. Gesetzliche und empfohlene Prüfintervalle
Gemäss SWKI VA104-01 müssen RLT-Anlagen regelmässig kontrolliert werden:
- Anlagen mit Luftbefeuchtung (Aerosol- oder Verdampferbefeuchter): Hygieneinspektion alle 2 Jahre.
- Anlagen ohne Luftbefeuchtung (reine Be- und Entlüftung): Hygieneinspektion alle 3 Jahre.
- Filterwechsel: 1- bis 2-mal jährlich, spätestens bei Erreichen der Druckverlustgrenze.
Checkliste für Liegenschaftsverwaltungen (RLT-Hygiene)
Entspricht den amtlichen Richtlinien des Schweizerischen Hauseigentümerverbands (HEV) und Mieterverbands (MV).
Rechtsquellen & Verifizierte Normen
Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte (absorbierte VA104-02)
Lüftung von Gebäuden – Sauberkeit von Lüftungsanlagen (Schweizerische Normen-Vereinigung)
Grenzwerte und gesundheitliche Anforderungen an Zuluftqualität und RLT-Wartung am Arbeitsplatz
Empfehlungen für die Lufthygiene in gewerblichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden
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